DER INTERNATIONALE
FRAUENTAG
Heute ist Clara Zetkin hauptsächlich bekannt als Initiatorin des Internationalen Frauentags, der seit über hundert Jahren am 8. März gefeiert wird. Die Idee dazu stammte von sozialistischen Frauen in den USA, die mithilfe eines nationalen Frauentages für das Frauenwahlrecht kämpfen wollten. Auf der Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz 1910 in Kopenhagen setzten Clara Zetkin und die Frauenrechtlerin Käte Duncker den Beschluss eines Internationalen Frauentages durch, der von sozialistischen Frauen weltweit begangen werden sollte. Sie wollten einen Tag für den Kampf um Frauenrechte, in erster Linie das Wahlrecht, legten sich aber noch nicht auf ein bestimmtes Datum fest. Am 19. März 1911 wurde in Deutschland und anderen europäischen Ländern erstmals ein Frauentag gefeiert.
Das endgültige Datum wurde einige Jahr später ausgewählt, um an den Streik hungernder Frauen im russischen Petrograd zu erinnern. Dieser Streik am 8. März 1917 löste die Oktoberrevolution aus, die wiederum die Herrschaft des Zaren beendete. Im Gedenken an die streikenden Arbeiterinnen, Bäuerinnen und Soldatenfrauen fand ab 1921 der Internationale Frauentag somit am 8. März statt.
Mit der Einführung des Frauenwahlrechts in Deutschland im Jahr 1919, und allmählich in den meisten Ländern der Welt, hatte die Bewegung ihr Hauptziel erreicht. Seitdem rückten weitere Themen in den Fokus des Frauentags, wie etwa bessere Arbeitsbedingungen für Frauen und das Recht auf Abtreibung. Während des Nationalsozialismus wurde der Frauentag in Deutschland verboten, stattdessen erhob man den Muttertag zum offiziellen Feiertag. Später wurde der 8. März in der DDR als sozialistischer Feiertag begangen, in der BRD dagegen rückte er erst mit der Frauenbewegung der 60er Jahre wieder mehr ins Bewusstsein. Seit der Wiedervereinigung wird der Frauentag verstärkt dafür genutzt, um auf gesellschaftliche Gleichstellung und Frauenrechte aufmerksam zu machen. In Berlin als einzigem Bundesland gilt der 8. März seit 2019 als gesetzlicher Feiertag.
PARAGRAF 218
Der Abtreibungsparagraf 218
Der sogenannte Abtreibungsparagraf 218 ist in Deutschland nach wie vor im Strafgesetzbuch verankert. Dies bedeutet, dass Schwangerschaftsabbrüche grundsätzlich strafbar sind – sie werden jedoch nicht bestraft, solange sich jede ungewollt Schwangere vorher einer Beratung unterzieht.
Der Paragraf 218 stammt aus dem Jahr 1871. In der Weimarer Republik formierte sich bald der Widerstand der Frauenbewegung gegen ihn, vor allem weil seit jeher die Frauen der ärmeren Klassen von den gesundheitlichen und strafrechtlichen Risiken eines illegalen Abbruchs betroffen waren.
Clara Zetkin setzte sich energisch für das Recht der proletarischen Frauen auf Geburtenkontrolle ein: Es gebe ein „unbestreitbare[s] Recht der Arbeiterfrau, die Fruchtbarkeit ihres Leibes bewusst zu beschränken“ – trotzdem waren Zetkin und Luxemburg auch der Meinung, die Arbeiterklasse brauche eine hohe Geburtenrate für den revolutionären Kampf. Letztendlich war es jedoch die KPD, die die Massenbewegung gegen den Abtreibungsparagrafen anführte und mehrfach im Reichstag seine Streichung beantragte, ohne Erfolg.
Auch heute haben Frauen in Deutschland immer noch kein gesetzlich vorgesehenes Recht auf Abtreibung. Die Frauenbewegung heute muss immer noch gegen denselben Paragrafen kämpfen wie Clara und ihre Mitstreiterinnen – es wird höchste Zeit, dass er abgeschafft wird und das Gesetz das Recht der Frauen anerkennt!